Schulhofregeln

Grafik mit Klingel und Notizblock

Nutzung des Handys

Unser Schulhaus inklusive Klassenzimmer, Fachräume, Toiletten, Flure und Aula ist eine handyfreie Zone für Schülerinnen und Schüler. Das Handy darf nicht sichtbar in der Hand sein.

Das Handy darf zu folgenden Zeiten außerhalb der Schulgebäude genutzt werden

  • Vor dem Unterricht bis 7.35 Uhr
  • In der Mittagspause von 12.45 bis 13.30 Uhr
  • Nach dem Unterricht ab 15.00 Uhr

Bei Verstößen wird das Handy sichergestellt und kann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht im LZ abgeholt werden. Bei mehrfachen Verstößen müssen die Eltern das Handy persönlich an der Schule abholen.

Nutzung von Bällen und anderen Spielgeräten

Schulhof Nebengebäude (unterer Hof)
Im Rahmen der bewegten Pause ist auf dem unteren Hof für die 5er und 6er das Spielen mit den schulischen Spielgeräten erlaubt. Dies gilt nur während der Ausgabezeit der „bewegten Pause“.
Das Zielen und Schießen auf Personen, Lampen, Gegenstände und Scheiben ist verboten und der Ball wird bei Verstößen von der Lehrkraft eingezogen, um Schäden oder Unfällen vorzubeugen.
Eigene Spielgeräte und auch Bälle mitzubringen, ist nicht erlaubt.
Die Spielgeräte der „bewegten Pause“ dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Hof genutzt werden.

Schulhof Hauptgebäude (oberer Hof)
Der obere Hof ist nicht nur Schulhof, sondern auch Parkplatz und Zufahrt für Handwerker/Räumdienst/ Bauhof/Bäcker/Mensalieferanten/Paketzusteller. Daher gelten hier andere Regeln.
Die Spielgeräte der bewegten Pause dürfen nicht auf dem oberen Hof vor dem Hauptgebäude genutzt werden. Lediglich Softbälle und Weichschaumbälle dürfen mitgebracht und genutzt werden.
Das Zielen und Schießen auf Personen, Lampen, Gegenstände und Scheiben ist verboten und der Ball wird bei Verstößen von der Lehrkraft eingezogen, um Schäden oder Unfällen vorzubeugen.

Nutzung von Wasserpistolen

Die Nutzung sämtlicher Wasserpistolen in allen Ausführungen sind auf dem Schulhof und im Schulhaus zum Schutz vor Unfällen verboten. Bei Verstößen wird der Gegenstand der/dem Schüler/in abgenommen und muss von den Eltern im Rektorat abgeholt werden.