Terminübersicht
Hinweis: Der Samstag generell schulfrei.
Eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht zum Zwecke der Verlängerung dieser Ferienabschnitte ist in der Schulbesuchsverordnung nicht vorgesehen.
Eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht zum Zwecke der Verlängerung dieser Ferienabschnitte ist in der Schulbesuchsverordnung nicht vorgesehen.